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Gutachten für Stipendien/Masterprogramme/Sonstiges


Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag mindestens vier Wochen vor Ablauf einer offiziellen Frist bei uns eingegangen sein muss.

Vorgehen: Schicken Sie eine E-Mail mit folgendem Inhalt an unser Sekretariat:

  •  Name der Universität(en)/Stiftung(en), bei der/denen Sie sich bewerben
  • Anschrift und Ansprechpartner der Universität(en)/Stiftung(en), an die das Gutachten gesandt werden soll
  • Bei Bewerbungen für ein Masterprogramm: Genaue Beschreibung des Programmes
  • Ausführliche Informationen dazu, welche (formalen) Voraussetzungen das Gutachten erfüllen muss
  • Bewerbungs- oder Abgabefristen
  • Senden Sie uns Ihren aktuellen Notenauszug    und Lebenslauf (als PDF-Dateien im Anhang Ihrer Mail)
  • Machen Sie Angaben zu Ihrer Motivation
  • Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit (Begründung, Veranstaltung, Note), warum unser Lehrstuhl von Ihnen bevorzugt wird Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Gutachten und zur jeweiligen Beantragung.

Um ein Gutachten beantragen zu können müssen Sie einen Abschluss an der Heinrich-HeineUniversität anstreben und mindestens das erste Semester abgeschlossen haben. Nur wenn objektive Kriterien (beispielsweise Noten aus Abschlussklausuren) vorliegen, kann Ihnen ein Hochschullehrer ein Gutachten ausstellen.

Bitte denken Sie daran, dass die Erstellung eines Gutachtens mindestens zwei bis drei Wochen dauert. Ihr Antrag muss mindestens vier Wochen vor Ablauf einer offiziellen Frist vollständig und mit allen Unterlagen bei uns eingegangen sein. Planen Sie Ihre Gutachtenwünsche für Ihre Bewerbungen daher möglichst frühzeitig, um zeitliche Engpässe mit Ihren Bewerbungsfristen zu vermeiden (gerade in den Semesterferien bzw. zur Urlaubszeit kann die Gutachtenerstellung deutlich länger als 14 Tage dauern).